Allgemeine Geschäftsbedingungen Web-Design´s und DV-Dienstleistungen Schwarzmann Manfred
§
1. Auftragsannahme
Für alle zwischen der Firma Web-Design´s und DV-Dienstleistungen
- Schwarzmann Manfred, im folgenden WDS genannt, und deren Kunden oder
dessen Auftraggebers geschlossenen Verträgen gelten folgende Geschäftsbedingungen.
Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben sind nur
dann gültig, wenn sie von WDS schriftlich bestätigt wurden.
Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Mit Annahme der ersten Lieferung, Anrufes oder Unterzeichnung des Pflichtenheftes
erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen
an. Der Vertrag über die entgeltliche Erstellung und/oder Unterhaltung
einer/ mehrerer Webseiten mit der WDS wird durch die vorher genannte Annahme
geschlossen und läuft bis zur im Pflichtenheft genannten Zeit oder
bis zur Lieferung der Leistung. Jeder Auftrag der mit uns geschlossen
wird, muß in schriftlicher Form vorliegen, ausgenommen direkte Lieferung
oder durch Anruf. Auf Wunsch wird für eine Auftragsannahme an den
Kunden eine Auftragsbestätigung zugesandt. Zusicherungen, Nebenabreden
und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
Angebote der WDS in Prospekten, Anzeigen, Websites usw. sind - auch bezüglich
der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
WDS recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig.
Dafür benötigt die WDS manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher
10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte WDS nicht binnen 5 Tagen nach
Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als
erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen,
einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung
abhängig.
§ 2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung
und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion
usw.
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen
und Angaben des Kunden laut Pflichtenheft. Installation, Einweisung und
Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der WDS, wenn dies
vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss WDS
nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich
sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von WDS
zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann WDS dem Kunden
den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für
eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung
oder Erweiterung durchführbar ist, soweit WDS schriftlich darauf
hingewiesen hat.
WDS ist zu Teillieferungen berechtigt.
a) Die WDS errichtet für den Kunden gegen Entgelt,
dessen Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder gemäß
des schriftlichen Angebotes als Grundlage des Pflichtenheftes ergibt,
eine bzw. mehrere Webseiten und unterhält diese - bei entsprechendem
Wartungsauftrag - für die Dauer des Vertrages. b) Auf Wunsch des Kunden werden Änderungen vorgenommen.
Die Entgelte hierfür richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste.
Der Änderungsvertrag kommt zustande wie der ursprüngliche Vertrag.
Eine etwa vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt durch die Änderung unberührt. c) Für Störungen innerhalb des Internet können
wir keine Haftung übernehmen.
§ 3 Preise und
Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise
gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund
eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine
zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht mit ein.
Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind
im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung
getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten
sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt ins-besondere für
Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von
Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen
und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter
Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen
fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die WDS Zahlungen zunächst auf
ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung
wie Mahnkosten entstanden, so kann WDS Zahlungen des Kunden zunächst
auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anrechnen.
f) WDS ist berechtigt bei Preiserhöhungen seiner
Geschäftspartner, die im Zusammenhang mit der Präsentation oder
deren Änderung stehen diese an seine Kunden weiterzuleiten. g) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite oder
Dienstleistung in Auftrag gibt, sind 3/4 für Webseiten der sich aus
dem Auftragswert netto zuzügl. gesetzlicher MWSt. der WDS ergebenden
Summe im voraus als Barzahlung oder Überweisung fällig, der Rest bei Abnahme
des Werkes fällig. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn
Sie uns voll zur Verfügung steht. h) Der Kunde ist ferner verpflichtet, der WDS die Kosten
nicht eingelöster Schecks und Lastschriften zu erstatten. i) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende
Termine mit der Zahlung des Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teil
des Entgeltes oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei
Fälligkeitstermine erstreckt, in Höhe eines Betrages, der dem
Entgelt zur Hälfte des Rechnungsbetrages entspricht, in Verzug, so
ist die WDS zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. WDS
ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Präsentation bis zum Eingang
der rückständigen Beträge aus dem Internet zu nehmen.
Es gelten immer die in der gewünschten Auftragsbestätigung schriftlichen
Zahlungsbedingungen. Wurde vom Kunden keine Auftragsbestätigung gewünscht,
ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Ware/Leistung in bar fällig,
insbesondere die ersten drei Rechnungen. Sämtliche Dienstleistungen,
darunter zählen Einarbeitungen, Schulungen, Reparaturen, Installationen,
Beratungskosten usw., sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzug als Barzahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt ab der
ersten Mahnung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1% des Bruttobetrages
jedoch mindestens 5 € zu berechnen.
§ 4 Termine,
Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von WDS die Mitwirkung des Kunden erforderlich
oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die
der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungs-umgebung
(Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie WDS nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten, c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer
EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit WDS ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer
Gewalt oder anderer für WDS unabwendbarer Umstände nicht oder
nicht fristgerecht erbringen kann, treten für WDS keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt,
die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und
Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren,
ihre Gültigkeit.
§ 5. Versand / Gefahrenübergang
Die Versandart bleibt grundsätzlich der WDS vorbehalten. Die Kosten,
das Risiko und der Gefahrenübergang geht zu Lasten des Kunden, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt der Aufgabe
der Ware zur Deutschen Bundespost, oder sonstigem Spediteur. Auf Wunsch
des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
§ 6. Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von WDS nach Maßgabe der von WDS zu
seiner Unterstützung vorgelegtem Pflichtenheft unverzüglich
abnehmen, sobald WDS die Website bereitgestellt hat.
Die Leistungen von WDS gelten als abgenommen, wenn WDS die Lieferung per
Zustellung oder Veröffentlichung im Internet ausgeführt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes,
der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt,
wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen,
oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert, b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere
Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder WDS
damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen
Mangel der von WDS erbrachten Leistungen beruht.
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unver-bindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
und oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
fehlende Unterlagen des Kunden, behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges
hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von bis zu 5%
des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jeweder Art, ausgeschlossen.
§ 7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für
die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit WDS dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe
einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und
Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder
Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit WDS keine Korrekturaufforderung
erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen
seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit
der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer
Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher,
Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn WDS dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung
(Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren
Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende
Software) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der
Leistungen von WDS wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde WDS
unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie
Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen
Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen
zur Fernwartung und –pflege auf Wunsch, insbesondere stabile Datenleitungen
und -schnittstellen verantwortlich.
a) Der Kunde ist verpflichtet, WDS die zur Errichtung
der Webseiten erforderlichen Angaben zu machen und gegebenen-falls Grafiken,
Texte und Computerprogramme etc. unverzüglich zur Verfügung
zu stellen. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit kommt WDS mit ihrer
Leistung nicht in Verzug. Der Kunde bleibt zur Entrichtung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet. b) Auf Verlangen der WDS hat der Kunde einen beglaubigten
Handelsregisterauszug vorzulegen. c) Auf Verlangen der WDS hat sich der Kunde, sein gesetzlicher
Vertreter, der persönlich haftende Gesellschafter oder der Geschäftsführer
des Kunden auszuweisen. d) Jede Änderung der Person des Kunden durch Rechtsnachfolge
oder Änderung der Rechtsform hat dieser der WDS unverzüglich
mitzuteilen. Namensänderung sowie Änderung der Firma sind unverzüglich
mitzuteilen.
§ 8. Nutzungsrechte
WDS räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches und (nicht)
übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt WDS Leistungen zur Gestaltung
der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website
und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen
von WDS.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, WDS über den Umfang der
Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
WDS geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese
nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für
den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
WDS nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial)
in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich - eingeschränkt
übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung
kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder
zu erheblich veränderten Konditionen, auf die WDS keinen Einfluss
hat, zur Verfügung steht. WDS wird sich in diesem Fall nach besten
Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
WDS kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das
Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von
WDS mit 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis
mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen
der Website nutzen. Wird WDS vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil
das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist
der Kunde WDS zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, WDS über jede unrechtmäßige
Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie
gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen
oder WDS dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen
von WDS z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er WDS unverzüglich
darüber informieren.
§ 9. Urheberrechtsvermerke
und Referenznachweise
Der Kunde räumt WDS das Recht ein bei Bedarf, das Logo von WDS und
den Hinweis in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander
und der Website von WDS zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke
wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.
Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten
Hinweise auf den Urheber.
WDS behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe
und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken
zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste
zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
a) Soweit der Kunde einen Vertrag über eine Erstellung
von Web-Seiten mit der WDS geschlossen hat, verbleiben sämtliche
Urheberrechte auch während/oder nach der Vertragsdauer bei der WDS.
Der Kunde hat in diesem Fall kein Nutzungsrecht im Sinne des UrhG an den
in seinem Auftrag hergestellten grafischen Entwürfen, Texten oder
Computerprogrammen. Der Kunde kann jedoch auf Antrag das Urheberrecht
der hergestellten grafischen Entwürfen, Texten und Computerprogrammen
gegen eine angemessende Bezahlung erwerben. b) Wird WDS wegen einer Verletzung von Urheberrechten
oder sonstiger Rechte Dritter an von WDS hergestellten Webseiten, Texten,
Grafiken und Computerprogrammen belangt oder in Anspruch genommen oder
droht eine Inanspruchnahme, so ist WDS berechtigt, den betreffenden Text,
die Webseite, die Grafik oder das Computerprogramm so abzuändern
oder zu ersetzen, daß Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
Wenn mit dem abgeänderten bzw. ersetzten Vertragsgegenstand der Vertragszweck
nicht mehr erfüllt werden kann, erhält der Kunde ein außerordentliches
Kündigungsrecht welches unverzüglich auszuüben ist. c) Soweit der Kunde eine eigene Domain - Adresse erworben
hat, bleibt diese unabhängig vom Bestand des Vertrages mit WDS im
Besitz des Kunden.
§ 10. Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von WDS innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 2 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach
entsprechender Mitteilung des Kunden durch WDS ausgebessert oder ausgetauscht.
WDS behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos
einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten
Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus
gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen
(z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten
beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen
erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten
Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit
diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich
ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung
auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen
Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen
des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises (höchstens bis
zu 20%) verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne
weiteres auffallen, muss der Kunde der WDS binnen
7 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief
rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei
WDS innerhalb von 14 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls
können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht
werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen
sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
fehlende Unterlagen des Kunden, behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges
hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von bis zu 5%
des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jeweder Art, ausgeschlossen..
§ 11. Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet WDS unbeschränkt
bis zur Höhe aus der Betriebshaftpflicht pro Schadensereignis. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen
haftet WDS bis zur Höhe aus der Betriebshaftpflicht pro Schadensereignis.
Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von WDS.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet WDS und deren Erfüllungsgehilfen
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand
begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer
Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien)
eingetreten wäre.
WDS haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen
dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare
Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
Die WDS haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß
sowie aus unerlaubter Handlung. Keine Haftung wird für Leistungen
oder Verfügbarkeiten bei denen sich die WDS der Leistungen oder Verfügbarkeiten
von Drittanbietern bedient übernommen. Hierzu zählen insbesondere
die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Servern im Internet
der WDS Partnerunternehmen.
a) Mit der Übermittlung von Daten für die Webseiten
stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und
sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten
verletzt. Insbesondere lehnen wir die Veröffentlichung von Seiten
mit politsch extremen, kriminellen und anderen, die Würde des Menschen
verletzenden Inhalten, sowie erotischen Inhalten ab. Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für
den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung
erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten
Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte
veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen,
Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind
wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch
wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte.
Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen
geltendes Recht der BRD, EU oder der USA verstoßen könnten.
Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche
Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird
das Angebot wieder freigeschaltet. b) Der Kunde haftet allein dafür, daß der
von ihm beantragte Domainname frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde
erklärt auch insoweit gegenüber der WDS die Haftungsfreizeichnung
in Bezug auf die Inanspruchnahme wegen urheberrechtlich geschützter
Positionen Dritter oder sonstiger Ansprüche. c) Der Kunde haftet für alle Nachteile und Schäden,
die der WDS aufgrund von Vertragsverletzungen oder Verletzungen von vertraglichen
Obliegenhheiten entstehen.
§ 12. Pflicht des Kunden zur
Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen.
Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der
installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt,
ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung
der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge
gegen Datenverlust zu treffen. Sollte es trotzdem zu Datenverlusten kommen
und der Kunde fordert bei uns eine Kopie an, so sind wir berechtigt diese
mit mindestens 50 EUR dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 13. Datenschutz und Geheimhaltung
WDS speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten
Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit
der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible
Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor
unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen,
die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der
Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
WDS weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von
Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die
online gestellt werden, zu verhindern.
Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher
Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg
die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören.
Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Die der WDS übermittelten
Informationen gelten als nicht vertraulich. Soweit sich WDS zur Vertragserfüllung
der Leistungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die zur Bearbeitung
erforderlichen Informationen an die jeweiligen Dritten weiterzugeben.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine uns im
Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichhen Daten
per EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Wir verpflichten
uns alle Daten und Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsvorgänge
und personenbezogener Daten die zu uns gelangen, werden wir die geltenden
Datenschutzbestimmungen beachten und im Einver-nehmen mit dem Kunden alle
notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
§ 14. Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach
Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert
sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich
gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte -
und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen
Monat in Verzug ist, kann WDS fristlos kündigen. Kündigungen
sind stets schriftlich zu erklären.
I. Ordentliche Kündigung a) Wartungs- und Präsenttationsverträge werden
auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit der Verträge
beträgt ein halbes Jahr. b) Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten
zum Vertragsende kündigen. c) Maßgeblich ist stets der Eingang der Kündigungserklärung
bei WDS.
II. Außerordentliche Kündigung a) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. b) Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages
durch die WDS gem. § 3d) bzw. beider Parteien gem. § 9b) Abs.2
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. c) WDS ist im besonderen zur fristlosen Kündigung
oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit seinen
Webseiten gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt gem.
§ 11a).
§ 15. Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen,
erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten
Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt
der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des
Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist
eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt
auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie
beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich
eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle
Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich
bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung,
bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens,
sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich
abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16. Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss
der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und
im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten
über seinen Bestand oder seine Beendigung.
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für
jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter
benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
Ort des Schiedsverfahrens ist Gengenbach. Sitzungen des Schiedsgerichts
können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird,
leitet der Obmann.
Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören,
es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche
Verhandlung.
Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet
auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung
der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium
um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch
auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird als zuständiges Gericht im Sinne
des § 1062 ZPO vereinbart.
§17. Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass WDS die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in den öffentlichen Galerien auf der Website ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch WDS bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet WDS an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§18. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten oder
Leistungen sowie an den aus Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen
bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Kunden
zustehenden Ansprüche vor. Der Kunde tritt uns schon bei Vertragsabschluß
alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung
zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Der Kunde hat auf Verlangen
der WDS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware
veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung
zustehen, sofern auf diesen Weiterverkauf die Bestimmungen über den
verlängerten Eigentumsvorbehalt anwendbar sind. Eine Verpfändung
der Produkte oder Dienstleistungen ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt
unsere Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug
gegen Abrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne daß
dieses als Rücktritt vom Vertrag gilt.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
§ 19. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit
der Leistung, Verzuges, positiver Vertragsverletzungen, Verschulden bei
Vertragsabschluß sowie unerlaubter Handlung usw. werden ausgeschlossen,
es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Verarbeitungsstörungen bei Soft- und Hardware wir grundsätzlich
aus, hierfür müssen evtl. Ansprüche an den Lieferanten
direkt gemacht werden. Wir haften nicht für entgangene Gewinne, ausgebliebene
Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.schließen
§ 20. Anwendbares Recht und
Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch
im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein,
so werden die restlichen Teile hiervon nicht berührt. Für alle
Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird Gengenbach als Erfüllungsort
und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der EG-Kaufgesetze wird
ausgeschlossen.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich.
WDS ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch
Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich
für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
§ 21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig
sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame
ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten
kommt.