AGB

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Web-Design´s und DV-Dienstleistungen Schwarzmann Manfred

§ 1. Auftragsannahme

Für alle zwischen der Firma Web-Design´s und DV-Dienstleistungen - Schwarzmann Manfred, im folgenden WDS genannt, und deren Kunden oder dessen Auftraggebers geschlossenen Verträgen gelten folgende Geschäftsbedingungen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von WDS schriftlich bestätigt wurden. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mit Annahme der ersten Lieferung, Anrufes oder Unterzeichnung des Pflichtenheftes erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an. Der Vertrag über die entgeltliche Erstellung und/oder Unterhaltung einer/ mehrerer Webseiten mit der WDS wird durch die vorher genannte Annahme geschlossen und läuft bis zur im Pflichtenheft genannten Zeit oder bis zur Lieferung der Leistung. Jeder Auftrag der mit uns geschlossen wird, muß in schriftlicher Form vorliegen, ausgenommen direkte Lieferung oder durch Anruf. Auf Wunsch wird für eine Auftragsannahme an den Kunden eine Auftragsbestätigung zugesandt. Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebote der WDS in Prospekten, Anzeigen, Websites usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

WDS recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt die WDS manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte WDS nicht binnen 5 Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

§ 2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, CD-ROM-Produktion usw.

Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden laut Pflichtenheft. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der WDS, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss WDS nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von WDS zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann WDS dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit WDS schriftlich darauf hingewiesen hat.

WDS ist zu Teillieferungen berechtigt.

a) Die WDS errichtet für den Kunden gegen Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste oder gemäß des schriftlichen Angebotes als Grundlage des Pflichtenheftes ergibt, eine bzw. mehrere Webseiten und unterhält diese - bei entsprechendem Wartungsauftrag - für die Dauer des Vertrages.
b) Auf Wunsch des Kunden werden Änderungen vorgenommen. Die Entgelte hierfür richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Der Änderungsvertrag kommt zustande wie der ursprüngliche Vertrag. Eine etwa vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt durch die Änderung unberührt.
c) Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen.
§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt ins-besondere für Mehraufwand infolge

a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Der Kunde muss damit rechnen, dass die WDS Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann WDS Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

f) WDS ist berechtigt bei Preiserhöhungen seiner Geschäftspartner, die im Zusammenhang mit der Präsentation oder deren Änderung stehen diese an seine Kunden weiterzuleiten.
g) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite oder Dienstleistung in Auftrag gibt, sind 3/4 für Webseiten der sich aus dem Auftragswert netto zuzügl. gesetzlicher MWSt. der WDS ergebenden Summe im voraus als Barzahlung oder Überweisung fällig, der Rest bei Abnahme des Werkes fällig. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn Sie uns voll zur Verfügung steht.
h) Der Kunde ist ferner verpflichtet, der WDS die Kosten nicht eingelöster Schecks und Lastschriften zu erstatten.
i) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung des Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teil des Entgeltes oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Fälligkeitstermine erstreckt, in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt zur Hälfte des Rechnungsbetrages entspricht, in Verzug, so ist die WDS zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. WDS ist berechtigt bei Zahlungsverzug die Präsentation bis zum Eingang der rückständigen Beträge aus dem Internet zu nehmen.

Es gelten immer die in der gewünschten Auftragsbestätigung schriftlichen Zahlungsbedingungen. Wurde vom Kunden keine Auftragsbestätigung gewünscht, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Ware/Leistung in bar fällig, insbesondere die ersten drei Rechnungen. Sämtliche Dienstleistungen, darunter zählen Einarbeitungen, Schulungen, Reparaturen, Installationen, Beratungskosten usw., sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug als Barzahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt ab der ersten Mahnung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1% des Bruttobetrages jedoch mindestens 5 € zu berechnen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung von WDS die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von

a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungs-umgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie WDS nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit WDS ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für WDS unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für WDS keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5. Versand / Gefahrenübergang

Die Versandart bleibt grundsätzlich der WDS vorbehalten. Die Kosten, das Risiko und der Gefahrenübergang geht zu Lasten des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt der Aufgabe der Ware zur Deutschen Bundespost, oder sonstigem Spediteur. Auf Wunsch des Kunden kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
§ 6. Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von WDS nach Maßgabe der von WDS zu seiner Unterstützung vorgelegtem Pflichtenheft unverzüglich abnehmen, sobald WDS die Website bereitgestellt hat.

Die Leistungen von WDS gelten als abgenommen, wenn WDS die Lieferung per Zustellung oder Veröffentlichung im Internet ausgeführt hat

a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen, oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder WDS damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von WDS erbrachten Leistungen beruht.

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unver-bindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, fehlende Unterlagen des Kunden, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeweder Art, ausgeschlossen.
§ 7. Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Soweit WDS dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit WDS keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

Wenn WDS dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Software) zur Verfügung.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von WDS wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde WDS unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und –pflege auf Wunsch, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

a) Der Kunde ist verpflichtet, WDS die zur Errichtung der Webseiten erforderlichen Angaben zu machen und gegebenen-falls Grafiken, Texte und Computerprogramme etc. unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit kommt WDS mit ihrer Leistung nicht in Verzug. Der Kunde bleibt zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.
b) Auf Verlangen der WDS hat der Kunde einen beglaubigten Handelsregisterauszug vorzulegen.
c) Auf Verlangen der WDS hat sich der Kunde, sein gesetzlicher Vertreter, der persönlich haftende Gesellschafter oder der Geschäftsführer des Kunden auszuweisen.
d) Jede Änderung der Person des Kunden durch Rechtsnachfolge oder Änderung der Rechtsform hat dieser der WDS unverzüglich mitzuteilen. Namensänderung sowie Änderung der Firma sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 8. Nutzungsrechte

WDS räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt WDS Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von WDS.

Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, WDS über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

WDS geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

WDS nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die WDS keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. WDS wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

WDS kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von WDS mit 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird WDS vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde WDS zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, WDS über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder WDS dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von WDS z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er WDS unverzüglich darüber informieren.
§ 9. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt WDS das Recht ein bei Bedarf, das Logo von WDS und den Hinweis in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von WDS zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

WDS behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

a) Soweit der Kunde einen Vertrag über eine Erstellung von Web-Seiten mit der WDS geschlossen hat, verbleiben sämtliche Urheberrechte auch während/oder nach der Vertragsdauer bei der WDS. Der Kunde hat in diesem Fall kein Nutzungsrecht im Sinne des UrhG an den in seinem Auftrag hergestellten grafischen Entwürfen, Texten oder Computerprogrammen. Der Kunde kann jedoch auf Antrag das Urheberrecht der hergestellten grafischen Entwürfen, Texten und Computerprogrammen gegen eine angemessende Bezahlung erwerben.
b) Wird WDS wegen einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstiger Rechte Dritter an von WDS hergestellten Webseiten, Texten, Grafiken und Computerprogrammen belangt oder in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, so ist WDS berechtigt, den betreffenden Text, die Webseite, die Grafik oder das Computerprogramm so abzuändern oder zu ersetzen, daß Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
Wenn mit dem abgeänderten bzw. ersetzten Vertragsgegenstand der Vertragszweck nicht mehr erfüllt werden kann, erhält der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht welches unverzüglich auszuüben ist.
c) Soweit der Kunde eine eigene Domain - Adresse erworben hat, bleibt diese unabhängig vom Bestand des Vertrages mit WDS im Besitz des Kunden.
§ 10. Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von WDS innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch WDS ausgebessert oder ausgetauscht. WDS behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises (höchstens bis zu 20%) verlangen.

Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der WDS binnen
7 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei WDS innerhalb von 14 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, fehlende Unterlagen des Kunden, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeweder Art, ausgeschlossen..
§ 11. Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet WDS unbeschränkt bis zur Höhe aus der Betriebshaftpflicht pro Schadensereignis. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet WDS bis zur Höhe aus der Betriebshaftpflicht pro Schadensereignis. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WDS.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet WDS und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

WDS haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

Die WDS haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß sowie aus unerlaubter Handlung. Keine Haftung wird für Leistungen oder Verfügbarkeiten bei denen sich die WDS der Leistungen oder Verfügbarkeiten von Drittanbietern bedient übernommen. Hierzu zählen insbesondere die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Servern im Internet der WDS Partnerunternehmen.

a) Mit der Übermittlung von Daten für die Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Insbesondere lehnen wir die Veröffentlichung von Seiten mit politsch extremen, kriminellen und anderen, die Würde des Menschen verletzenden Inhalten, sowie erotischen Inhalten ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD, EU oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
b) Der Kunde haftet allein dafür, daß der von ihm beantragte Domainname frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde erklärt auch insoweit gegenüber der WDS die Haftungsfreizeichnung in Bezug auf die Inanspruchnahme wegen urheberrechtlich geschützter Positionen Dritter oder sonstiger Ansprüche.
c) Der Kunde haftet für alle Nachteile und Schäden, die der WDS aufgrund von Vertragsverletzungen oder Verletzungen von vertraglichen Obliegenhheiten entstehen.
§ 12. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen. Sollte es trotzdem zu Datenverlusten kommen und der Kunde fordert bei uns eine Kopie an, so sind wir berechtigt diese mit mindestens 50 EUR dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 13. Datenschutz und Geheimhaltung

WDS speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

WDS weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Die der WDS übermittelten Informationen gelten als nicht vertraulich. Soweit sich WDS zur Vertragserfüllung der Leistungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen an die jeweiligen Dritten weiterzugeben.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichhen Daten per EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Wir verpflichten uns alle Daten und Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsvorgänge und personenbezogener Daten die zu uns gelangen, werden wir die geltenden Datenschutzbestimmungen beachten und im Einver-nehmen mit dem Kunden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
§ 14. Kündigung

Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 3 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann WDS fristlos kündigen. Kündigungen sind stets schriftlich zu erklären.

I. Ordentliche Kündigung
a) Wartungs- und Präsenttationsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit der Verträge beträgt ein halbes Jahr.
b) Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende kündigen.
c) Maßgeblich ist stets der Eingang der Kündigungserklärung bei WDS.

II. Außerordentliche Kündigung
a) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch die WDS gem. § 3d) bzw. beider Parteien gem. § 9b) Abs.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
c) WDS ist im besonderen zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit seinen Webseiten gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt gem. § 11a).
§ 15. Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 16. Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.

Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.

Ort des Schiedsverfahrens ist Gengenbach. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.

Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.

Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.

Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.

Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.

§17. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass WDS die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in den öffentlichen Galerien auf der Website ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch WDS bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet WDS an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§18. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten oder Leistungen sowie an den aus Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor. Der Kunde tritt uns schon bei Vertragsabschluß alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Der Kunde hat auf Verlangen der WDS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sofern auf diesen Weiterverkauf die Bestimmungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt anwendbar sind. Eine Verpfändung der Produkte oder Dienstleistungen ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt unsere Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug gegen Abrechnung des Verwertungserlöses herauszuverlangen, ohne daß dieses als Rücktritt vom Vertrag gilt.

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

§ 19. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzuges, positiver Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie unerlaubter Handlung usw. werden ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Verarbeitungsstörungen bei Soft- und Hardware wir grundsätzlich aus, hierfür müssen evtl. Ansprüche an den Lieferanten direkt gemacht werden. Wir haften nicht für entgangene Gewinne, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.schließen
§ 20. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile hiervon unwirksam sein, so werden die restlichen Teile hiervon nicht berührt. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird Gengenbach als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der EG-Kaufgesetze wird ausgeschlossen.

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verbindlich. WDS ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

§ 21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gengenbach, 01.08.2012